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Wohnberechtigungsschein

ACHTUNG: Die Stadt Eichstätt kann ausschließlich Anträge auf den Wohnberechtigungsschein für Bürger/-innen bearbeiten, die ihren Wohnsitz in der Stadt Eichstätt haben.

Landkreisbürger/-innen wenden sich an den Landkreis Eichstätt im Dienstleistungszentrum in Lenting, genauere Informationen finden Sie hier

Wieso gibt es Wohnberechtigungsscheine?

Staatlich geförderte Wohnungen dürfen nur an Menschen vermietet werden, die einen Wohnberechtigungsschein (WBS) vorlegen können. Dieser Nachweis wird ausgestellt, wenn das Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Wie hoch diese Einkommensgrenze ist, hängt von der Anzahl der Personen im Haushalt und der Wohnungsgröße ab.

Der Wohnberechtigungsschein gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bayernweit nutzbar.

Mit dem Formular WBS I können:

  • Wohnungssuchende eine geförderte Wohnung beantragen

  • Mieter in einkommensorientierten Wohnungen eine Zusatzförderung beantragen

Wo kann ich den Antrag stellen?

  • Wenn Sie in der Stadt Eichstätt wohnen: im Rathaus Eichstätt, Erdgeschoss, Zimmer 011

  • Wenn Sie in einer Gemeinde im Landkreis Eichstätt wohnen: beim Landratsamt Eichstätt, Dienstleistungszentrum Lenting, Bahnhofstraße 16

Kosten: Die Gebühr für den Wohnberechtigungsschein beträgt derzeit 15 Euro.

Tipp: Der Antrag kann auch einfach und bequem online gestellt werden (siehe Link unten)

Online-Antrag Wohnberechtigungsschein

Hier geht es direkt zum Online-Antrag für einen Wohnberechtigungsschein

Formulare für die Beantragung vor Ort

Erreichbarkeit des Sachgebiets "Soziale Angelegenheiten":

Zimmer 011 im Erdgeschoss des Rathauses ist barrierefrei erreichbar

Terminvereinbarung möglich:

Montag, Donnerstag und Freitag von 8 – 12 Uhr,

Dienstag von 8 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr

Ansprechpartner

Frau Ute Wenzl

Partner

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