Landkreisbürger/-innen wenden sich an den Landkreis Eichstätt im Dienstleistungszentrum in Lenting, genauere Informationen finden Sie hier.
ACHTUNG: Die Stadt Eichstätt kann ausschließlich Anträge auf den Wohnberechtigungsschein für Bürger/-innen bearbeiten, die ihren Wohnsitz in der Stadt Eichstätt haben.
Landkreisbürger/-innen wenden sich an den Landkreis Eichstätt im Dienstleistungszentrum in Lenting, genauere Informationen finden Sie hier.
Staatlich geförderte Wohnungen dürfen nur an Menschen vermietet werden, die einen Wohnberechtigungsschein (WBS) vorlegen können. Dieser Nachweis wird ausgestellt, wenn das Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Wie hoch diese Einkommensgrenze ist, hängt von der Anzahl der Personen im Haushalt und der Wohnungsgröße ab.
Der Wohnberechtigungsschein gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bayernweit nutzbar.
Mit dem Formular WBS I können:
Wohnungssuchende eine geförderte Wohnung beantragen
Mieter in einkommensorientierten Wohnungen eine Zusatzförderung beantragen
Wo kann ich den Antrag stellen?
Wenn Sie in der Stadt Eichstätt wohnen: im Rathaus Eichstätt, Erdgeschoss, Zimmer 011
Wenn Sie in einer Gemeinde im Landkreis Eichstätt wohnen: beim Landratsamt Eichstätt, Dienstleistungszentrum Lenting, Bahnhofstraße 16
Kosten: Die Gebühr für den Wohnberechtigungsschein beträgt derzeit 15 Euro.
Tipp: Der Antrag kann auch einfach und bequem online gestellt werden (siehe Link unten)
Hier geht es direkt zum Online-Antrag für einen Wohnberechtigungsschein
Erreichbarkeit des Sachgebiets "Soziale Angelegenheiten":
Zimmer 011 im Erdgeschoss des Rathauses ist barrierefrei erreichbar
Terminvereinbarung möglich:
Montag, Donnerstag und Freitag von 8 – 12 Uhr,
Dienstag von 8 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr