Gewerbesteuer
Wenn Sie in Eichstätt ein gewerbliches Unternehmen betreiben, unterliegt dieses der Gewerbesteuerpflicht.
Hebesatz für die Gewerbesteuer:
330 v. H.
Fälligkeit:
Die Gewerbesteuer wird jährlich in der Regel zu je einem Viertel Ihres Jahresbetrages fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Jahreszahlung:
Sie können beantragen, dass Sie Ihre Steuerschuld auf einmal für das gesamte Jahr zum 01. Juli bezahlen wollen.
Vorauszahlungen:
Sie müssen auf die Gewerbesteuer Vorauszahlungen entrichten. Der fällige Betrag ist in Ihrem letzten Gewerbesteuerbescheid ausgewiesen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Eichstätt an die Feststellung des Finanzamtes im Gewerbesteuerbescheid gebunden ist. Einwände gegen die Gewerbesteuerpflicht und die Steuerhöhe können Sie daher nur beim zuständigen Finanzamt geltend machen.