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Herzlich willkommen in Eichstätt!

Schön, dass Sie die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt für Ihr Studium gewählt haben. Exzellente Wahl!

Die Stadt Eichstätt freut sich sehr, dass viele der Studierenden nicht nur in Eichstätt lernen, sondern auch leben wollen. Um Ihnen das Ankommen in Eichstätt so angenehm wie möglich zu machen, haben wir auf dieser Seite einige Informationen rund um das Thema Wohnsitz in Eichstätt zusammengefasst. 

1. Begrüßungspaket

Die Stadt Eichstätt schenkt neu immatrikulierten Studierenden ein Begrüßungspaket.

Wie erhalte ich ein Begrüßungspaket?

1. Sie melden nach der Immatrikulation Ihren Hauptwohnsitz mindestens 12 Monate in Eichstätt an. Wie das geht, können Sie hier nachlesen. 

2. Im Einwohnermeldeamt erhalten Sie ein Formular, mithilfe dessen Sie das Begrüßungspaket beantragen können. Alle weiteren Schritte sind darauf erklärt. 

Was ist in dem Begrüßungspaket?

Das kommunale Begrüßungspaket beinhaltet Gutscheine im Wert von etwa 50 Euro. Diese sind zum Beispiel: 

  • Einkaufen: proEichstätt-Einkaufsgutscheine im Wert von 25 Euro; diese können in zahlreichen Geschäften und auch der Eichstätter Gastronomie eingelöst werden
  • Freibad: Eine Eintrittskarte für das INSELBAD Eichstätt
  • ÖPNV: Eine Einzelfahrt mit dem STADTVERKEHR
  • Volkshochschule: Einen Gutschein für einen vhs-Kurs im Wert von 10 Euro
  • Kino: Einen Gutschein für das Filmstudio im Alten Stadttheater im Wert von 10 Euro
  • Stadtführung: Einen Gutschein für eine öffentliche Stadtführung der Tourist-Information Ihrer Wahl

Anmeldung eines Wohnsitzes - Besonderheit Nebenwohnsitz

Wenn Sie zu Beginn Ihres Studiums bei der Stadt Eichstätt einen Wohnsitz anmelden, müssen Sie sich im Klaren darüber sein, ob Sie einen Haupt- oder einen Nebenwohnsitz anmelden.

Das Begrüßungsgeld (siehe oben) erhalten Sie ausschließlich bei der Anmeldung eines Hauptwohnsitzes. 

Das deutsche Melderecht sieht vor, dass von mehreren Wohnungen, die ein Mensch im Bundesgebiet bewohnt, eine die Hauptwohnung sein muss. Alle weiteren sind Nebenwohnsitze. Die Entscheidung, wo ein Mensch seinen Haupt- beziehungsweise Nebenwohnsitz hat, ist dabei mitnichten die der Person selbst, sondern orientiert sich vielmehr an der Frage nach dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt. 

Um Ihnen die Frage nach Ihrem Haupt- beziehungsweise Nebenwohnsitz zu erleichtern, finden Sie unten anbei ein Merkblatt zum Download. 

Sollten Sie zum Schluss kommen, dass Sie in Eichstätt einen Nebenwohnsitz anmelden möchten, ist zur Anmeldung desselben das ausgefüllte Formular "Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung" (ebenfalls unten zum Download) mitzubringen. 

Merkblatt für die Bestimmung der Hauptwohnung Formular Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung

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