Das Begrüßungsgeld (siehe oben) erhalten Sie ausschließlich bei der Anmeldung eines Hauptwohnsitzes.
Das deutsche Melderecht sieht vor, dass von mehreren Wohnungen, die ein Mensch im Bundesgebiet bewohnt, eine die Hauptwohnung sein muss. Alle weiteren sind Nebenwohnsitze. Die Entscheidung, wo ein Mensch seinen Haupt- beziehungsweise Nebenwohnsitz hat, ist dabei mitnichten die der Person selbst, sondern orientiert sich vielmehr an der Frage nach dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt.
Um Ihnen die Frage nach Ihrem Haupt- beziehungsweise Nebenwohnsitz zu erleichtern, finden Sie unten anbei ein Merkblatt zum Download.
Sollten Sie zum Schluss kommen, dass Sie in Eichstätt einen Nebenwohnsitz anmelden möchten, ist zur Anmeldung desselben das ausgefüllte Formular "Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung" (ebenfalls unten zum Download) mitzubringen.