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Kirchenaustritt

In Bayern ist für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Recht ist, das Standesamt am Wohnort zuständig.

Das Standesamt Eichstätt ist also für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Stadt Eichstätt oder in den Gemeinden Buxheim, Adelschlag, Egweil, Nassenfels, Mörnsheim oder Wellheim haben.

Der Kirchenaustritt erfolgt durch persönliche Austrittserklärung beim Standesamt des Wohnsitzes.

Dafür vereinbaren Sie gerne einen Termin mit dem Standesamt (gerne per E-Mail an standesamt@eichstaett.de)oder kommen während der Öffnungszeiten (Achtung Wartezeit möglich!)

Alternativ durch schriftliche Erklärung in öffentlich beglaubigter Form (Beglaubigung durch einen Notar). Eine schriftliche Austrittserklärung durch einen normalen Brief, per Telefax oder per E-Mail ist unwirksam.

Was muss ich mitbringen?

Die die Erklärung des Austritts ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Zudem wäre es hilfreich, wenn Sie vorab in Erfahrung bringen könnten, wo Sie getauft worden sind.

Kirchenaustritt von Kindern

Bei Kirchenaustritten von Kindern unter 14 Jahren wird die Erklärung vom gesetzlichen Vertreter (i.d.R. beide Eltern) abgegeben. Kinder zwischen 12 und 14 Jahren müssen dieser Erklärung zustimmen.

Kinder ab 14 Jahren können die Austrittserklärung selbst abgeben. Sie brauchen dazu keine Mitwirkung ihres gesetzlichen Vertreters.

Gebühr

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt pro Person 35 Euro (25 Euro für die Aufnahme der Austrittserklärung und 10 Euro für die Austrittsbescheinigung).

Die Zahlung ist in bar und mit EC-Karte möglich (keine Kreditkarte!).

Nach dem Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt wird wirksam, wenn die Austrittserklärung dem zuständigen Standesamt zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.

Das Standesamt teilt den Kirchenaustritt mit:

-          dem Kirchensteueramt

-          der Meldebehörde

-          dem Finanzamt

Ansprechpartner

Herr Josef Zinsmeister
Frau Karin Wohlwend
Herr Wolfgang Semmler
Frau Caroline Sutor

Partner

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