Wappenannahme
Ein Siegel der Stadt wird bereits im Jahre 1256 erwähnt. Das älteste erhaltene Siegel befindet sich an einer Urkunde vom Jahre 1304 und zeigt obenstehendes Wappen.
Wappenbegründung
Der Ort Eichstätt wird erstmals 740 in Zusammenhang mit der Bistumsgründung als „Eihstat“ erwähnt. 908 erreichte Bischof Erchanbald von König Ludwig dem Kind das Markt-, Münz- und Zollrecht sowie das Recht, eine Burg zu bauen. Die Bezeichnung Stadt (civitas) findet sich zuerst auf Münzen des Bischofs Heribert (1022-1042), dann in einer Urkunde Kaiser Heinrichs IV. aus dem Jahre 1080. Auf diese Erhebung zur Stadt nimmt das Wappen durch die Abbildung der Stadtummauerung Bezug.
Da man den Namen „Eichstätt“ als „Eichenstätte“ deutete, wurde in das Wappen eine Eiche aufgenommen; das Eichstätter Wappen ist also ein „redendes Wappen“, das den Namen des Ortes erklärt.
Geschichte
Die Stadt Eichstätt gehört zu den wenigen Städten, die ein Siegel und ein Wappen besaßen. Siegel und Wappen unterscheiden sich hier auffallend voneinander. Das heutige Stadtwappen, eine zinnen gekrönte Mauer mit zwei ebenso ausgestatteten Türmen, in der Mitte ein Tor, hinter dem ein Eichbaum steht, war bis Ende des 18. Jahr- hunderts nur das Siegel der Stadt. Zwischen 1808 und 1810 wurde das Stadtsiegel dann Stadtwappen. Die heutige Farbgebung wurde 1819 festgelegt Das älteste Stadtsiegel SIGILLUM CIVITATIS. EYSTETTENSIS d.h. Siegel der Bürgerschaft von Eichstätt, wird am 5. August 1256 zu ersten mal erwähnt. Das älteste erhaltene Siegel an einer Urkunde stammt aus dem Jahre 1305. Nach dem Ableben des letzten Grafen von Hirschberg (1305) erfolgte eine Neuregelung der Rechtsverhältnisse zu Gunsten der Stadt. Bischof Philip von Rathsamhausen erließ am 25. November 1307 die nach ihm benannte „Handfeste“, eine Art Verfassungsurkunde für die Selbstverwaltung der Stadt. In dieser Zeit entstand auch das eigentliche Stadtwappen, ein goldener Sparren in silber und blau gespaltenem Schild. In der Heraldik bedeutet der Sparren ein Haus – vermutlich ist damit das Rathaus gemeint. Die „Stadtverwaltung“ brauchte nun aufgrund der Ereignisse ein eigenes Gebäude.
Es ist untersagt das Wappen auf Briefköpfen und für geschäftliche und persönliche Angelegenheiten zu nutzen, weil es sich um ein gemeindliches Hoheitszeichen handelt.