Bis 31. Januar 2025 können Vereine und Organisationen den Richtlinien entsprechende Vorschläge für die Ehrung einreichen. Geehrt werden Sportlerinnen und Sportler, die herausragende Erfolge erzielt haben. Hierzu wurden bereits die Vereine direkt informiert und darum gebeten ihre Sportler/innen einzureichen. Ebenso bittet die Stadt um Vorschläge zu den Ehrungsmöglichkeiten auf musischem, kulturellem und wissenschaftlichem Gebiet.
Für die Ehrenamts-Ehrung können Personen nominiert werden, die sich durch ein langfristiges, freiwilliges Engagement in Vereinen und sozialen Organisationen auszeichnen. Voraussetzung für eine Meldung ist, gemäß den geltenden Richtlinien, der Wohnsitz in Eichstätt beziehungsweise die Teilnahme für einen Eichstätter Verein oder eine Eichstätter Schule.