Gefördert werden unterstützungswürdige jugendliche Sportler bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die Mitglied eines Vereins oder einer Schule im Stadtgebiet sind und diese bei Wettkämpfen oder sonstigen Veranstaltungen vertreten.
Der Arbeitskreis Sport der Stadt Eichstätt (AK Sport) hat bei der Stadt Eichstätt einen Jugendsportfonds (JUSPOFO) eingerichtet.
Gefördert werden unterstützungswürdige jugendliche Sportler bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die Mitglied eines Vereins oder einer Schule im Stadtgebiet sind und diese bei Wettkämpfen oder sonstigen Veranstaltungen vertreten.
Die zur Verfügung stehenden Mittel des JUSPOFO können insbesondere für folgende Bereiche des Jugendsports vergeben werden:
Diese Förderbereiche bilden einen Entscheidungsrahmen, der auf die vorliegenden Einzelfälle angewendet wird.