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Hilfe bei drohender Wohnungslosigkeit und Obdachlosenhilfe

Sofern Ihnen, auf Grund welcher Umstände auch immer, in Eichstätt Obdachlosigkeit droht, sollten Sie sich so bald als möglich mit der Stadt Eichstätt in Verbindung setzen. Dort können dann Maßnahmen geprüft werden, damit Ihre Obdachlosigkeit vermieden werden kann.

Außerdem kann die Stadt Eichstätt Sie zusätzlich über die Vielzahl der zur Verfügung stehenden Lösungsmöglichkeiten informieren. Entsprechendes gilt auch, wenn Sie auf Grund eines plötzlichen Ereignisses, z. B. Wohnungsbrand, bereits obdachlos geworden sind.

Was versteht man unter obdach- beziehungsweise wohnungslos?

Unter den Begriff Obdachlose bzw. Wohnungslose fallen Personen, die keinen festen Wohnsitz haben oder Personen, die mit oder ohne Schuld ihre Wohnung verloren haben und nun in einer von der Kommune gestellten Unterkunft (Obdachlosenunterkunft) wohnen müssen.

Die Notunterkünfte

Für den Fall, dass sich keine andere Möglichkeit ergibt und Sie von der Stadt Eichstätt vorübergehend in eine Notunterkunft - das kann beispielsweise auch ein Wohncontainer sein - eingewiesen werden müssen, möchten wir Sie auf folgendes hinweisen: Eine Unterbringung durch die Gemeinde/Stadtverwaltung ist immer nur eine vorübergehende Maßnahme. Die Notunterkunft muss daher nur den Mindestanforderungen einer menschenwürdigen Unterbringung genügen. Nach ständiger Rechtsprechung müssen bei einer Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenfürsorge weitgehende Einschränkungen der Wohnansprüche hingenommen werden. Sie können keine „wohnungsmäßige Versorgung“ verlangen.

Was muss ich tun?

Im Bereich der Stadt Eichstätt wohnende und von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen

  • sind verpflichtet, selbst alles zu unternehmen, um nach Möglichkeit die bisherige Wohnung zu erhalten, bei Freunden und Familienmitgliedern unterzukommen oder auf dem freien Wohnungsmarkt eine neue Wohnung zu finden.
  • sollten sich so schnell wie möglich mit dem Sachgebiet Soziale Angelegenheiten in Verbindung setzen
  • sollten ebenfalls im Sachgebiet Soziale Angelegenheiten wegen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein für Sozialwohnungen und/oder im Landratsamt Eichstätt wegen Antrag auf Wohngeld bzw. beim Jobcenter Eichstätt wegen Leistungen auf Bürgergeld vorsprechen

Erreichbarkeit des Sachgebiets "Soziale Angelegenheiten":

Zimmer 011 im Erdgeschoss des Rathauses ist barrierefrei erreichbar

Terminvereinbarung möglich:

Montag, Donnerstag und Freitag von 8 – 12 Uhr,

Dienstag von 8 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr

Ansprechpartner

Frau Ute Wenzl

Partner

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