Voraussetzungen für die Rente:
Ihr verstorbener Partner war mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert (z. B. durch Beiträge aus einer Beschäftigung).
Diese Frist entfällt, wenn der Tod durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde oder der Verstorbene bereits eine eigene Rente bezogen hat.
Sie haben nicht wieder geheiratet.
Je nach Situation kann die sogenannte kleine oder große Witwen-/Witwerrente gezahlt werden. Die Höhe kann sich verringern, wenn Sie eigene Einkünfte über einem bestimmten Freibetrag haben.
Wann endet die Rente?
Bei einer erneuten Heirat endet der Anspruch im Monat der Eheschließung.
Auch bei einem Rentensplitting entfällt die Witwen- oder Witwerrente.