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Alters- und Erwerbsminderungsrente

Altersrente

Die Regelaltersrente können Sie bekommen, wenn Sie mindestens fünf Jahre (das ist die Mindestversicherungszeit) gearbeitet oder Kinder erzogen haben – das nennt man „Wartezeit“. Zusätzlich müssen Sie ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben. Dieses steigt seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre an.

Für andere Rentenarten – etwa für (besonders) langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen – gelten andere Voraussetzungen.

Tipp: In Ihrer Rentenauskunft sehen Sie genau, wann Sie in Rente gehen können und ob Sie die Voraussetzungen schon erfüllen.

Für die Beantragung Ihrer Rente können Sie als Einwohner/-in der Stadt Eichstätt gerne einen Termin bei uns vereinbaren. 

Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, können Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können.

  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie noch einige Stunden am Tag arbeiten können – die Rente ergänzt dann Ihr Einkommen.

Wichtig zu wissen:
Bevor die Rente bewilligt wird, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation Ihre Erwerbsfähigkeit verbessert werden kann.

Voraussetzungen für die Rente:

  • Mindestens fünf Jahre versichert bei der Rentenversicherung

  • In den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt (z. B. durch Arbeit)

Mehr Infos und persönliche Beratung erhalten Sie bei einem Termin bei der Stadt Eichstätt oder auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen

Für die Beantragung der Altersrente brauchen Sie die folgenden Unterlagen im Original. Bei der Erwerbsminderungsrente werden noch weitere Unterlagen benötigt. Klären Sie das am besten bei der Terminvereinbarung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuellen Versicherungsverlauf/Rentenauskunft
  • Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC
  • Krankenversicherungskarte (Zeiten ab 01.01.1996 bis laufend in der KV)
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Schwerbehindertenausweis und -bescheid
  • Geburtsurkunden aller Kinder
  • Ausbildungsvertrag/Prüfungszeugnis, Schul-/Studiennachweise ab dem 17. Lebensjahr
  • Ausländische Versicherungsnachweise (zum Beispiel Arbeitsbuch, Diplom)
  • Festsetzungsblatt Beamtenpension/Ruhegehaltfähige Dienstzeiten
  • Nachweise über soziale Leistungen (Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Bürgergeld)
  • Nachweis über Betriebsrenten/Zusatzrenten
  • Vertriebenen-/Spätaussiedlerausweis

Notwendige Kopien fertigen wir kostenfrei an und beglaubigen diese. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen.

Erreichbarkeit des Sachgebiets "Soziale Angelegenheiten"

Zimmer 011 im Erdgeschoss des Rathauses ist barrierefrei erreichbar

Terminvereinbarung möglich:

Montag, Donnerstag und Freitag von 8 – 12 Uhr,

Dienstag von 8 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr

Kontakt:

Ansprechpartner

Frau Ute Wenzl

Partner

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