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Sondernutzungen

Genehmigungspflichtige Sondernutzungen sind zum Beispiel Plakatierungen im öffentlichen Raum, aber auch Freischankflächen der Gastronomie, Informationsstände, Straßenmusik oder Warenständer (Einzelhandel).

Antrag auf Sondernutzung Antrag Plakatierung

Ansprechpartner

Herr Christian Hufnagel
Frau Julia Kirschner
Frau Anna Kräck
Frau Claudia Seltmann

Partner

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