1728 errichtete Gabriel de Gabrieli den dreiflügeligen Neubau der Hofkanzlei, dessen zurückhaltende, ernste Gestaltung angemessen und differenziert auf das schwere hochbarocke Formengut des gegenüberliegenden Residenzflügels reagiert. Sein Erdgeschoß nahm die Residenzwache und die Registraturen auf. Im ersten Obergeschoß befanden sich die Kanzleien, Amtsstuben, Beratungs- und Sitzungszimmer der geistlichen und weltlichen Regierung. Im als Halbgeschoß ausgebildeten zweiten Obergeschoß hatten die Pagen ihre Unterkünfte. Nach der Säkularisation wurde das Gebäude vorläufig weiterhin vom Bischöflichen Ordinariat, dem vormaligen geistlichen Rat, genutzt. 1817 kam es in den Besitz der Leuchtenbergischen Regierung und wurde 1838-57 Sitz des Königlichen Appellationsgerichtes für Mittelfranken. Seit 1862 diente es als Bezirksamt (seit 1939 Landratsamt).
Der Bau besteht aus einem straßenseitigen Hauptflügel zu 15 Fensterachsen und zwei zur Altmühl gerichteten kurzen Seitenflügeln. Der von Pilasterpaaren gesäumte Mittelrisalit mit seinem schweren Dreiecksgiebel setzt einen markanten Akzent in den ruhigen Rhythmus der Straßenfassade. Der mittlere Teil des Erdgeschosses öffnet sich zu einem reizvollen, für die Soldaten der Residenzwache bestimmten Laubengang mit Steinbänken. Die mittlere Arkade zeigt dabei das von Gabrieli bevorzugte Architekturmotiv des dreigeteilten Syrischen Bogens. Das zentral gelegene Stiegenhaus ist eine von Gabrielis qualitätvollsten Treppenanlagen mit Pfeilerstellungen, kreuzgewölbten Aufgängen und geschwungenen Steinbrüstungen.
(Dr. C. Grund)