Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Eichstätt hat in seiner Sitzung am 16.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 75 „Zachenäcker III“, zur Ausweisung eines Gewerbegebietes aufzustellen, und parallel dazu den Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. In der Sitzung vom 25.04.2024 wurden die in der Zwischenzeit erarbeiteten Vorentwürfe gebilligt.
Im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans liegen die Grundstücke mit den Flurnummern 116 (Teilfläche), 118, 119 (Teilfläche), 123, 124 und 126 (Teilfläche) der Gemarkung Wintershof, Stadt Eichstätt, sowie die Grundstücke Flurnummern 380/43 (Teilfläche), 380/44 (Teilfläche), 380/50 und 388 (Teilfläche), Gemarkung Preith, Gemeinde Pollenfeld.
Die Änderung des Flächennutzungsplans bezieht sich auf die Grundstücke mit den Flurnummern 116 (Teilfläche), 118, 119 (Teilfläche), 123, 124 und 126 (Teilfläche) der Gemarkung Wintershof, Stadt Eichstätt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) findet in der Zeit vom 21. Juni bis einschließlich 22. Juli 2024 durch Veröffentlichung im Internet sowie öffentlicher Auslegung im Rathaus statt.
Äußerungen zur dargelegten Planung können während dieser Frist elektronisch per Mail an bauleitplanung@eichstaett.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Die Stellungnahmen und Anregungen werden dem Stadtrat zur Prüfung und ggf. Berücksichtigung bei den weiteren Planungsschritten vorgelegt.
Näheres bzw. weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage „Bekanntmachung“.“