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Am 08. Oktober 2023 findet in Bayern die Landtags- und Bezirkswahl statt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Wähler/-innen und Wahlhelfer/-innen.
Die Stadt Eichstätt bietet Wahlhelfer/-innen digitale Schulungsangebote im Vorfeld zum 08. Oktober an.
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Berichtigung bei Stimmzettel C und D
Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, 8. Oktober 2023;
Berichtigung bei Stimmzettel C und D
Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Stimmzetteln C und D für die Bezirkswahl 2023 in der Unterüberschrift nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 5 Bezirkswahlgesetz anstelle der Bezeichnungen
„Stimmkreisabgeordneter“ und „Wahlkreisabgeordneter“ die Bezeichnungen „Bezirksrat im Stimmkreis“
und „Bezirksrat im Wahlkreis“ treten.
Die Berichtigung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Stimmabgabe.
München, 14. September 2023
Regierung von Oberbayern
Dr. Konrad Schober
Regierungspräsident
Wahlkreisleiter für den Wahlkreis Oberbayern
BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Wahlbekanntmachung
Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und die Bezirkswahl im Wahlkreis Oberbayern wurde im Bayerischen Staatsanzeiger (Nr. 35/2023 vom 01.09.2023) veröffentlicht.
Sie kann - gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 der Landeswahlordnung - während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.30 Uhr, Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr) im Rathaus, Marktplatz 11, 85072 Eichstätt, Zimmer Nr. 211 (2. Stock) eingesehen werden. Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlreisvorschlag den Namen der Partei oder Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, sowie Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift der sich bewerbenden Personen. Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind auch unter www.wahlen.bayern.de unter "Landtagswahlen/Landtagswahl am 08. Oktober 2023" veröffentlicht.