Kunst- und Kulturschaffende, Vereine und Institutionen sind ein fundamentaler Bestandteil einer lebendigen Stadt. Sie definieren die kulturelle Identität der Region und tragen maßgeblich zur Lebensqualität, dem gesellschaftlichen Leben und der kulturellen Vielfalt bei. Die Kulturschaffenden erschließen, pflegen und fördern das kulturelle Erbe der Stadt Eichstätt, verwirklichen kreative Projekte und sorgen für eine Beständigkeit im Kulturbereich. Die Stadt Eichstätt fördert die Etablierung, Vernetzung und Kooperation der Kulturschaffenden und deren Nutzen für die Förderung der Kreativwirtschaft und der Freizeit- und Tourismuswirtschaft. Dabei legt sie ein besonderes Augenmerk auf einen inklusiven und integrativen Charakter der Projekte/Veranstaltungen.
Förderfähig sind Personen oder feste Personengruppen, die sich aktiv am künstlerischen und kulturellen Leben in Eichstätt beteiligen und mit ihrer Tätigkeit öffentlich in Erscheinung treten. Gefördert werden nur Vereine, Personen bzw. Personengruppen, deren Sitz oder Hauptbetätigungsfeld in der Stadt Eichstätt liegt.
Für die Beantragung einer Fördersumme ≤ 700 € genügt eine schriftliche, formlose Beantragung der Fördersumme durch eine Schilderung des Vorhabens und eine nachvollziehbare Begründung und Erläuterung der Verwendung der benötigten Fördersumme. Für die Beantragung einer Fördersumme ≥ 701 € ist das ausgefüllte Formblatt ausfzufüllen und bis spätestens acht Wochen vor der geplanten Maßnahme der Bewilligungsstelle der Stadtverwaltung zukommen zu lassen. Zudem ist ein Kosten- und Finanzierungsplan und eine Beschreibung/ein Pressetext beizufügen.
Die Fördergrundlagen und Fördervorraussetzungen, die Arten der Förderung und die Höhe der Fördersummen sowie eine Ausführung des Förderverfahrens und auch weitere Informationen finden Sie vollumfänglich unter den Förderrichtlinien.