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Was tun im Sterbefall?

Bei einem Trauerfall ist es wichtig zu wissen, dass die qualifizierten Bestattungsunternehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Das betrifft entsprechend den an sie gerichteten Wünschen die Ausrichtung und Durchführung der Bestattung, die Erledigung der Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern.

So wird auch die Anzeige eines Sterbefalles in der Wohnung überwiegend durch das Bestattungsunternehmen übernommen. Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber nur dann reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit sind.

Anzeige beim Standesamt

Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Für die Stadt Eichstätt ist dies das Standesamt in der Pfahlstraße 27 gleich hinter dem Rathaus.

Das Standesamt Eichstätt hat mehrere umliegende Standesämter übernommen und ist jetzt auch zuständig für Sterbefälle in den Gemeindebereichen von Adelschlag, Buxheim, Egweil, Mörnsheim, Nassenfels und Wellheim.

Ist der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung. Ansonsten ist der Tod mündlich durch einen der nächsten Angehörigen oder schriftlich durch einen beauftragten Bestatter beim Standesamt anzuzeigen.

Welche Unterlagen brauche ich?

 Erforderliche Urkunden:

  • Todesbescheinigung des Arztes/der Ärztin (vertraulicher und nicht vertraulicher Teil)
  • bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden
  • bei Verheirateten oder ehemals Verheirateten eine Eheurkunde, erhältlich beim Standesamt des Heiratsortes (Diese Urkunde ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben. Es kann aber zur Eintragung des Sterbefalles mit vorgelegt werden)

Im Zweifel folgende Urkunden mitbringen:

  • bei Verwitweten - die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • bei Geschiedenen - das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • bei Ledigen - die Geburtsurkunde

Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt Eichstätt geführt werden.

Ansprechpartner

Herr Wolfgang Semmler
Frau Caroline Sutor

Partner

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