Die Laufzeiten der Nutzungsrechte bzw. die Ruhefristen betragen bei:
- Erdbestattungen 20 Jahre
- Erdbestattungen bei Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 10 Jahre
- Urnenbestattungen 10 Jahre
Kurz vor Ablauf wird der Grabinhaber schriftlich über das nahende Laufzeitende informiert. Das Nutzungsrecht kann daraufhin auf Antrag verlängert werden. Bei Genehmigung der Verlängerung wird der Gebührenbescheid zugesandt.