Für die An- beziehungsweise Ummeldung eines Wohnsitzes benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung (von Vermieter/von der Vermieterin auszufüllen, siehe Download unten) und ein gültiges amtliches Ausweisdokument.
Für die An- und Abmeldung eines Wohnsitzes müssen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Eichstätt erscheinen.
Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen finden Sie hier.
An- und Ummeldung eines Wohnsitzes
Für die An- beziehungsweise Ummeldung eines Wohnsitzes benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung (von Vermieter/von der Vermieterin auszufüllen, siehe Download unten) und ein gültiges amtliches Ausweisdokument.
Abmeldung eines Wohnsitzes
Sie sind nur verpflichtet, einen Wohnsitz abzumelden, wenn Sie
- ins Ausland verziehen
- einen Nebenwohnsitz abmelden möchten (Eine Abmeldung ist sowohl am neuen als auch am alten Wohnsitz möglich)
Die An-, Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes ist kostenlos, ebenso wie die Wohnungsgeberbestätigung.
Wenn Sie bei der Stadt Eichstätt einen Wohnsitz anmelden, müssen Sie die Entscheidung treffen, ob Sie einen Haupt- oder einen Nebenwohnsitz anmelden.
Das deutsche Melderecht sieht vor, dass von mehreren Wohnungen, die eine Person im Bundesgebiet bewohnt, eine die Hauptwohnung sein muss. Alle weiteren sind Nebenwohnsitze. Die Entscheidung, wo eine Person seinen Haupt- beziehungsweise Nebenwohnsitz hat, ist dabei mitnichten die der Person selbst, sondern orientiert sich vielmehr an der Frage nach dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt.
Um Ihnen die Frage nach Ihrem Haupt- beziehungsweise Nebenwohnsitz zu erleichtern, finden Sie unten anbei ein Merkblatt zum Download.
Sollten Sie zum Schluss kommen, dass Sie in Eichstätt einen Nebenwohnsitz anmelden möchten, ist zur Anmeldung desselben das ausgefüllte Formular "Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung" (ebenfalls unten zum Download) mitzubringen.