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Kabinettssitzung vom 29. März 2022

Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist. Bayern setzt daher die Basisschutzmaßnahmen um.

Vor diesem Hintergrund wird mit Inkrafttreten zum 3. April 2022 (Sonntag) eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft.

Corona-Regelungen im Landkreis Eichstätt

Corona-Regelungen

• Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).

• In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Darunter fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Gleiches gilt für den öffentlichen Personennahverkehr.

• In Schule und Kita wird auch weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime.

• Besucher und Beschäftigte benötigen für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte bedürfen weiterhin zweier Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktueller Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Gleiches gilt bei Justizvollzugsanstalten für Besucher sowie nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte.

Aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Rathaus und städtische Einrichtungen | FFP2 - Maskenpflicht

Rathaus_1

Folgende Öffnungszeiten gelten:

 

Mo. 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Di. 08:00 Uhr - 12:30 Uhr & 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mi. 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Do. 08:00 Uhr - 12:30 Uhr & 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das Standesamt ist weiterhin an den Freitagen geschlossen und für die Tourist-Info, die Volkshochschule, den Bauhof und das Haus der Jugend gelten weiterhin gesonderte Öffnungszeiten.

Von Montag bis Donnerstag sollen künftig die Öffnungszeiten bis 12.30 Uhr ausgeweitet werden. Dies gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit für Erledigungen in ihrer Mittagspause.

Es sollen auch künftig bevorzugt konkrete Termine mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern vereinbart werden und Terminvereinbarungen sind – wie bisher - auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Ebenfalls können und sollen Sie auch weiterhin Videokonferenzen und Telefonbesprechungen angeboten und genutzt werden, sofern möglich und praktikabel.



Informationen des Bundesministerium für Gesundheit

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