16. Januar 2024
Die Höhe der Grundsteuer für Grundstücke im Stadtgebiet Eichstätt bleibt konstant. Im Kalenderjahr 2024 müssen Eigentümer/-innen demnach den gleichen Satz bezahlen wie noch 2023. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Kleinbeträge gilt: Wenn der Jahresbeitrag 15 Euro nicht übersteigt, muss dieser bis zum 15. August geleistet werden. Für Zahlungen bis 30 Euro werden je die Hälfte am 15. Februar und 15. August fällig. Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als hätten sie einen schriftlichen Grundsteuerbescheid für 2023 bekommen. Soweit zwischenzeitlich ein schriftlicher Grundsteuerbescheid erteilt wurde, gilt dieser. Weitere Informationen sind auf www.eichstaett.de/grundsteuer zu finden.