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FiftyFifty Taxi gilt jetzt auch 20 Kilometer über die Landkreisgrenze hinaus

09. März 2025

Seit dem 01. März 2025 kann das FiftyFifty Taxi nicht nur für Fahrten im gesamten Landkreis Eichstätt, sondern auch 20 km außerhalb der Landkreisgrenzen genutzt werden.

Was ist das FiftyFifty Taxi?

Das Wochenende naht und die Freude auf Party, Feiern und Freunde steigt: Schon geklärt, wer fährt? Damit der Feierspaß nicht auf dem Heimweg endet, rollt seit einiger Zeit auch im Landkreis Eichstätt das Fifty-Fifty-Taxi für Jugendliche und junge Erwachsene zum halben Preis. 

Für welche Fahrten kann das FiftyFifty Taxi genutzt werden? 

Das FiftyFifty Taxi Projekt gilt für alle Fahrten, die zu folgenden Zeiten begonnen werden: 

In der Nacht von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag oder an Vorabenden zu gesetzlichen Feiertagen, sowie während der Faschingszeit in der Nacht vom „Unsinnigen Donnerstag“ bis einschließlich „Aschermittwoch“ zwischen 19.00 Uhr und 05.00 Uhr morgens am Folgetag. 

Das Angebot kann für Fahrten im gesamten Landkreis Eichstätt und bis ca. 20 km außerhalb der Landkreisgrenzen genutzt werden. Wenn Fahrten darüber hinausgehen, muss für die restliche Strecke vom Fahrgast der reguläre Fahrpreis gezahlt werden.

Wer darf das FiftyFifty Taxi nutzen?

  • für alle im Alter zwischen 16 bis 27 Jahren 
  • Erstwohnsitz im Landkreis Eichstätt 
  • bei Zweitwohnsitz mit Vorlage des Ausbildungsvertrags oder Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung und Nachweis über den Zweitwohnsitz

Der Landkreis Eichstätt bietet auf seiner Homepage eine ausführliche Anleitung und ein FAQ zum FiftyFifty Taxi: https://www.landkreis-eichstaett.de/buergerservice/themen/mobilitaet-oepnv-und-schulwesen/fiftyfifty-taxi

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