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Angepasste Parkgebühren: Automaten umgestellt

09. März 2023

Nach dem Beschluss des Eichstätter Stadtrates im November, die Parkgebühren auf den städtischen Parkflächen zu erhöhen, sind am Mittwoch die Parkautomaten umgestellt worden. Teilweise werden auch die Parkdauer und die gebührenfreien Zeiten angepasst.

Parkbereich I

Im Parkbereich I bedeutet das konkret, dass die maximale Parkdauer von zwei auf drei Stunden verlängert wird. Der Parkbereich I umfasst Dom-, Leonrod- und Residenzplatz sowie den Posthof und die Parkflächen „Am Anger“ und Franz-Xaver-Platz, die Pfahlstraße, Luitpoldstraße, Pedettistraße, Gabrielistraße, Westenstraße und den Bereich „Am Zwinger“. Dort wird auch die sogenannte  Semmeltaste auf 30 Minuten erhöht. Diese Regelung gilt zunächst für ein Jahr. Analog werden die Parkgebühren in Parkbereich I auf 0,75 Euro pro halbe Stunde erhöht. Wird die maximale Parkdauer ausgereizt, fallen damit 4,50 Euro Kosten an.

Parkbereich II

Hingegen  bleiben die Gebührenzeit und maximale Parkdauer in Bereich II, der sich über den Kardinal-Preysing-Platz, die Rot-Kreuz-Gasse und die Parkfläche in der Ostenstraße, „Am Graben“, am Waisenhaus, am Freiwasser und im Buchtal erstreckt, weiterhin gleich. Dort müssen ab sofort 0,35 Euro je angefangene halbe Stunde bezahlt werden. Bei einer Maximalparkdauer von 5 Stunden beträgt die Höchgebühr dann 3,50 Euro.

Parkbereich III

Parkbereich III meint die Parkplätze „Badwiese“ und „Maiswiese“, die im Anschluss an den Parkplatz Freiwasser an der Altmühl liegen. Hier bleibt die maximale Parkdauer von 5 Tagen unverändert. Allerdings müssen zukünftig 0,75 Euro für fünf Stunden bezahlt werden. Das Tagesticket kostet damit 1,50 Euro und der Wochentarif liegt bei 7,50 Euro. Langzeitparker/-innen haben außerdem die Möglichkeit, sich einen Jahresparkausweis für „Badwiese“ und „Maiswiese“ zu beschaffen. Dieser kostet 360 Euro und ist im Ordnungsamt der Stadt Eichstätt zu bekommen.

Für alle Fragen zum Thema Parken stehen Ihnen Karl Ziegelmeier und Christian Hufnagel telefonisch unter 08421/6001.160 oder.162 oder per E-Mail an ordnungsamt@eichstaett.de zur Verfügung.

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