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Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung

Der Landkreis Eichstätt hat seine Abfallwirtschaftssatzung geändert. Gem. § 15
Abs. 3 sind ab dem 01.01.2014 nur noch 10 L Restmüllvolumen pro Woche notwendig.

Die Mindestbehältniskapazität für jede mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Person ergibt sich aus der folgender Tabelle:

Personen Restmülltonne Papiertonne   Volumen in Liter Volumen in Liter 1 60 120 2 60 120 3 60 120 4 120 240 5 120 240 6 120 240 7 120 + 60 240 + 120 8 120 + 60 240 + 120 9 120 + 60 240 + 120 10 240 240 + 240 11 240 240 + 240 12 240 240 + 240      


Mit jeder Restmülltonne wird grundsätzlich eine Papiertonne mit doppeltem Fassungsvermögen ausgegeben.

Die Biotonnengröße ist immer abhängig von der angemeldeten Restmülltonne

Die Satzungen können auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-eichstaett.de abgerufen werden.

Abfallentsorgungsgebühren

1. Landkreis

In den Abfallentsorgungsgebühren für Restmüll sind neben den Kosten für die Papierentsorgung auch die Kosten für die Sperrmüllabfuhr, Problemmüllsammlung, Wertstoffentsorgung (Glas, Metall) und die Wertstoffhöfe enthalten.

Die Gebühren für die Entsorgung von Restmüll betragen ab dem 01.01.2022 bei vierzehntägiger Leerung:

  • für einen 60-Liter-Behälter:  82,68 € jährlich, 6,89 € monatlich
  • für einen 120-Liter-Behälter: 137,64 € jährlich, 11,47 € monatlich
  • für einen 240-Liter-Behälter:  247,44 € jährlich, 20,62 € monatlich
  • für einen 1.100-Liter-Behälter:  1.201,20 € jährlich, 100,10 € monatlich 

Die Behälter werden vom Landkreis zur Verfügung gestellt.

Es können neben den angemeldeten Abfalltonnen auch zusätzliche Restmüll- und Papiersäcke in der Stadt Eichstätt – Stadtkasse (Zimmer Nr. 105) gekauft werden. Ein Restmüllsack kostet 4,40 € und ein Papiersack 3,50 €, beide haben ein Volumen von 60 Liter.

Für Schäden an den überlassenen Abfallbehältnissen haftet der Anschlußpflichtige, falls er nicht nachweist, daß ihn kein Verschulden trifft. Wichtig: Bei einem Tonnentausch müssen die Abfallbehälter immer geleert und gereinigt zurückgebracht werden, da nicht gereinigte Abfallbehälter in Rechnung gestellt werden können.

2. Stadt

Die Gebühren für die Entsorgung pflanzlicher Abfälle bei der Stadtgärtnerei (Wertstoffhof, Gundekarstraße 49 in Eichstätt), betragen 11,25 € je Kubikmeter. Für Kleinmengen (unter einem Kubikmeter) beträgt die Pauschalgebühr 3,20 €.

Abfallgebührensatzung

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