Der Landkreis Eichstätt hat seine Abfallwirtschaftssatzung geändert. Gem. § 15
Abs. 3 sind ab dem 01.01.2014 nur noch 10 L Restmüllvolumen pro Woche notwendig.
Die Mindestbehältniskapazität für jede mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Person ergibt sich aus der folgender Tabelle:
Personen Restmülltonne Papiertonne Volumen in Liter Volumen in Liter 1 60 120 2 60 120 3 60 120 4 120 240 5 120 240 6 120 240 7 120 + 60 240 + 120 8 120 + 60 240 + 120 9 120 + 60 240 + 120 10 240 240 + 240 11 240 240 + 240 12 240 240 + 240
Mit jeder Restmülltonne wird grundsätzlich eine Papiertonne mit doppeltem Fassungsvermögen ausgegeben.
Die Biotonnengröße ist immer abhängig von der angemeldeten Restmülltonne
Die Satzungen können auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-eichstaett.de abgerufen werden.