1. Restmülltonne
2. Papiertonne
3. Biotonne
4. Gelber Sack
(alle Termine für die oben genannten Abholungen hier)
5. Sammelstellen (etwa für Glas und Dosen)
Die Abfallwirtschaft ist grundsätzlich Zuständigkeit des Landkreises. Der Landkreis setzt auf ein fünfgliedriges System.
1. Restmülltonne
2. Papiertonne
3. Biotonne
4. Gelber Sack
(alle Termine für die oben genannten Abholungen hier)
5. Sammelstellen (etwa für Glas und Dosen)
Jeder Haushalt, der an die Restmüllabfuhr des Landkreises Eichstätt angeschlossen ist, kann einmal pro Kalenderjahr eine kostenlose Sperrmüllabholung in haushaltsüblicher Menge (bis 3 Kubikmeter) beantragen.
Bei der Anmeldung ist jeweils die Nummer der Gebührenmarke der Restmülltonne zur Identifizierung des Anmelders anzugeben. Zudem müssen Sie die Gegenstände, die entsorgt werden sollen, benennen, damit das Abfuhrunternehmen die Tour entsprechend planen kann.
Die angemeldeten Sperrmüllteile werden innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Anmeldung abgeholt. Der genaue Termin wird Ihnen ca. 5 Tage vor der Abholung schriftlich durch das Landratsamt mitgeteilt.
Soweit nach der Sperrmüllabfuhr Teile liegen geblieben sind, die nicht angemeldet waren oder die nicht zum Sperrmüll gehören, ist der Platz von demjenigen zu räumen, der die Abholung beantragt hat.
Achtung: Haushaltsauflösungen mit einer Menge größer als 3 Kubikmeter werden nicht unterstützt.
Die Anmeldung dafür funktioniert online via Sperrmüllanmeldung | Bachhuber & Partner Entsorgungs-GmbH (bachhuberundpartner.de)
Pflegebedürftige haben oft einen erhöhten Anfall an spezifischen Abfällen (z.B. Inkontinenzartikel). Der Landkreis Eichstätt hat daher zur Unterstützung der häuslichen Pflege einen Sozialetat eingerichtet. Daraus wird die Ausgabe von 18 kostenlosen Restmüllsäcken pro Jahr an den betroffenen Personenkreis finanziert. Die Säcke können zusammen mit der Restmülltonne zur Abfuhr bereit gestellt werden.
Diese Leistung des Landkreises wird nur auf Antrag gewährt. Rückfragen dazu richten Sie gerne an das Landratsamt.