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Rundfunkgebühren

Bei der Stadt Eichstätt kann eine Befreiung von der sogenannten GEZ, also den Rundfunkgebühren, beantragt werden.

Hierfür muss das Formular ausgefüllt und persönlich im Einwohnermeldeamt unter Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokumentes vorgelegt werden. Darüber hinaus sind Belege für die jeweilige Befreiung vorzuzeigen (etwa Leistungsbescheide wie Bafög oder Sozialhilfe). Formulare dazu finden Sie hier

Ansprechpartner

Frau Christine Abels
Frau Melisa Bahtagic
Frau Juliane Conrad
Frau Claudia Rumpf

Partner

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